Die den Patienten betreffenden Untersuchungs- und Behandlungsdaten und Befunde werden zum Zwecke der Diagnostik und physiotherapeutischen Behandlung auf Basis des geschlossenen Behandlungsvertrages und zur Berechnung der erbrachten Leistung dokumentiert und festgehalten (handschriftlich) sowie auf Anfrage via PC verarbeitet und gespeichert. (Art. 9 Abs. 2 Nr, h DSGVO)
Die Datenverarbeitung z.B.: Erstellung detaillierter Rechnungen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist aber teilweise erforderlich, um im Rahmen des Behandlungsvertrages die Behandlung abzurechnen. Sollten Sie keine Datenverarbeitung wünschen, so ist eine Erstellung detaillierter Rechnungen nicht möglich.
Die personenbezogenen Daten des Patientenhalters werden im Übrigen keinem Dritten zur Verfügung gestellt. Nach Abstimmung mit dem Patientenhalter weerden Informationen zum Gesundheitszustand und dem Behandlungsstand des Tierres ggf. an vor-, mit- bzw. nachbehandelnde Therapeuten weitergegeben.
Eine Veröffentlichung von privaten, bzw. bei der Behandlung entstandenen Bildern in den sozialen Medien erfolgt erst nach expliziter Zustimmung durch den Patientenhalter.
Die die Behandlung betreffenden Untersuchungs-und Behandlungsdaten und Befunde, werden im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungsfrist (max. 10 Jahre nach der letzten Behandlung) aufbewahrt.
Der Patientenhalter hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person und seinem Tier gespeicherten Daten zu verlangen.
Er hat ein Widerspruchsrecht, ein Recht auf Berichtigung und Einschränkung der Verarbeitung und Löschung der Daten, soweit dies im Einklang mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsrecht geschieht.
Weiter hat der Patientenhalter ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde und kann die Aushändigung der ihn betreffenden, von ihm zur Verfügung gestellten Daten verlangen. Soweit die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.N